Pünder Innenausbau

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
des Tischler- und Schreinerhandwerks (Stand 01.12.2021)

 

1. Grundsätzliches

Es gilt deutsches Recht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftrag­nehmer oder Auftrag­geber Vertrags­partei werden. Unseren AGB entgegen­stehende, abweichende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten wird widersprochen. Die AGB gelten nicht bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A.

2. Weitere Vertragsgrundlagen

2.1 Auftragsannahme
Bis zur Auftrags­annahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftrag­gebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftrag­nehmers zustande.

2.2 Lieferverzögerung
Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftrag­nehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungs­verhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Liefer­frist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertrags­teil ohne Ersatz­leistung vom Vertrag zurücktreten. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftrag­geber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeit­punkt auf den Auftrag­geber über, in dem ihm die Anzeige über die Liefer­bereit­schaft zugegangen ist. Lager­kosten gehen zu Lasten des Auftrag­gebers. Wir behalten uns die Geltend­machung weiterer Verzögerungs­kosten vor.

2.3 Mangelrüge
Offensichtliche Mängel unserer Leistung müssen von Unternehmern zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängel­ansprüche wegen offen­sichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Die weiter­gehenden Vor­schriften bei Handels­kauf bleiben unberührt.

2.4. Mangelverjährung
Bei Verträgen mit Unter­nehmern, die keine Bau­leistung betreffen, beträgt die Gewähr­leistung ein Jahr. Bei Reparatur­arbeiten, die keine Bau­leistung dar­stellen, gilt eine Ver­jährung der Gewähr­leistung von einem Jahr ohne Rück­sicht auf die Person des Vertrags­partners. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahr­lässigkeit vor­liegt oder Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefer­gegen­standes übernommen hat.

2.5 Umsetzung der Gewährleistung
Bei berechtigten Mängel­rügen haben wir die Wahl, entweder die mangel­haften Liefer­gegen­stände nach­zu­bessern oder dem Auftrag­geber gegen Rück­nahme des bean­standeten Gegen­standes Ersatz zu liefern. Solange wir unseren Verpflich­tungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftrag­geber nicht das Recht, Herab­setzung der Ver­gütung oder Rück­gängig­machung des Ver­trages zu verlangen, sofern nicht ein Fehl­schlagen der Nach­besserung vorliegt. Ist eine Nach­besserung oder Ersatz­lieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie ver­weigert, kann der Auftrag­geber nach seiner Wahl einen ent­sprechenden Preis­nachlass oder Rück­gängig­machung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbraucher­geschäften über den Bezug beweglicher Sachen.

2.6. Aus- und Einbaukosten
Die gesetzliche Regelung im Kauf­ver­trags­recht gilt uneingeschränkt für die Geltend­machung von Aus- und Einbau­kosten.

2.7. Anlieferung
Beim An­liefern setzen wir voraus, dass das Fahr­zeug unmittelbar an das Gebäude fahren und ent­laden werden kann. Mehr­kosten, die durch weitere Transport­wege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahr­zeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Trans­porte über das 2. Stock­werk hinaus sind mechanische Transport­mittel vom Auftrag­geber bereit­zu­stellen. Treppen müssen passierbar und gegen Beschädigung geschützt sein. Wird die Aus­führung unserer Arbeiten oder der von uns beauf­tragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftrag­geber zu vertreten hat, so werden die ent­sprechenden Kosten (z. B. Arbeits­zeit und Fahrt­kosten) in Rechnung gestellt.

2.8 Abschlagszahlung
Ist kein individueller Zahlungs­plan ver­ein­bart, können wir für Teil­leistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen eine Abschlag­zahlung verlangen.

3. Förmliche Abnahme

Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahme­wirkung auch dann ein, wenn der Auftrag­geber einmal vergeblich und in zumut­barer Weise zur Durch­führung der Abnahme auf­ge­fordert wurde. Die Abnahme­wirkung tritt zwölf Werk­tage nach Zugang der Auf­forderung ein.

4. Kündigungsentschädigung

Kündigt der Auftrag­geber den Werk­vertrag ohne Grund, können wir zehn Prozent der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werk­leistung ent­fallenden verein­barten Vergütung (Kündigungs­ent­schä­digung) ver­langen. Es bleibt uns unbenommen, bei ent­sprech­endem Nach­weis eine höhere Kündigungs­ent­schä­digung zu verlangen. Ebenso bleibt dem Auftrag­geber der Nach­weis unbe­nommen, dass uns keine oder eine geringere Kündigungs­ent­schä­digung zusteht.

5. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise

5.1 Wir weisen darauf hin, dass für eine dauer­hafte Funktion Wartungs­arbeiten durch­zu­führen sind, insbesondere:

  • Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten
  • Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren
  • Anstriche innen wie außen (z.B. Fenster, Fußböden, Treppen­stufen) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungs­einfluss und Nutzung nach­zu­be­handeln

Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftrags­umfang, wenn nicht aus­drücklich anders ver­einbart. Unter­lassene Wartungs­arbeiten können die Lebens­dauer und Funktions­tüchtigkeit der Bau­teile beein­trächtigen, ohne dass hier­durch Mängel­ansprüche entstehen.

5.2 Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außen­türen wird die energetische Qualität des Gebäudes ver­bessert und die Gebäude­hülle dichter. Um die Raum­luft­qualität zu erhalten und der Schimmel­pilz­bildung vor­zu­beugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes nach DIN 1946-6 zu erfüllen. Ein insoweit eventuell not­wendiges Lüftungs­konzept, ist eine pla­ne­ri­sche Auf­gabe, die nicht Gegen­stand des Auf­trages an den Hand­werker ist und in jedem Fall vom Auftrag­geber/Bau­herrn zu ver­an­lassen ist.

5.3 Unwesentliche, zu­mut­bare Abwei­chungen in den Ab­mes­sungen und Aus­füh­rungen (Farbe und Struktur), insbe­sondere bei Nach­be­stellungen, bleiben vor­be­halten, soweit diese in der Natur der ver­wendeten Materialien (Massiv­hölzer, Furniere, Leder, Stoffe und Ähnliches) liegen und üblich sind.

5.4 Der Auf­trag­geber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bau­teile (z.B. Fenster, Treppen, Parkett) für geeignete klima­tische Raum­be­dingungen (Luft­feuch­tig­keit, Temperatur) Sorge zu tragen.

6. Ausschluss der Aufrechnung

Die Auf­rechnung mit anderen als un­be­strittenen oder rechts­kräftig fest­ge­stellten Forderungen ist ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Gelieferte Gegen­stände bleiben bis zur vollen Be­zahlung der Ver­gütung unser Eigentum.

7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigen­tums­vor­be­halts­gegen­stände un­ver­züglich in Text­form anzu­zeigen und die Pfand­gläubiger von dem Eigentums­vor­be­halt zu unter­richten. Der Auftrag­geber ist nicht be­rechtigt, die ihm unter Eigentums­vor­be­halt ge­lieferten Gegen­stände zu ver­äußern, zu ver­schenken, zu ver­pfänden oder zur Sicher­heit zu über­eignen.

7.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftrag­geber unter­haltenen Geschäfts­be­trieb, so dürfen die Gegen­stände im Rahmen einer ordnungs­gemäßen Geschäfts­führung weiter ver­äußert werden. In diesem Falle werden die Forde­rungen des Auftrag­gebers gegen den Abnehmer aus der Ver­äußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungs­wertes des gelieferten Vor­be­halts­gegen­standes an uns ab­ge­treten. Bei Weiter­ver­äußerung der Gegen­stände auf Kredit hat sich der Auftrag­geber gegen­über seinem Ab­nehmer das Eigentum vor­zu­behalten. Die Rechte und An­sprüche aus diesem Eigentums­vor­behalt gegen­über seinem Ab­nehmer tritt der Auf­trag­geber hier­mit an uns ab.

7.4 Werden Eigentums­vor­be­halts­gegen­stände als wesentliche Bestand­teile in das Grund­stück des Auf­trag­gebers ein­ge­baut, so tritt der Auftrag­geber schon jetzt die aus einer Ver­äußerung des Grund­stückes oder von Grund­stücks­rechten ent­ste­hen­den Forderungen in Höhe des Rechnungs­wertes der Eigen­tums­vor­be­halts­gegen­stände mit allen Neben­rechten an uns ab.

7.5 Werden die Eigentums­vor­be­halts­gegen­stände vom Auftrag­geber bzw. im Auftrag des Auftrag­gebers als wesentliche Bestand­teile in das Grund­stück eines Dritten ein­ge­baut, so tritt der Auftrag­geber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es an­geht, etwa ent­stehende Forderungen auf Ver­gütung in Höhe des Rechnungs­wertes der Eigen­tums­vor­be­halts­gegen­stände mit allen Neben­rechten an uns ab. Bei Ver­ar­beitung, Ver­bindung und Ver­mischung der Vor­be­halts­ge­gen­stände mit anderen Gegen­ständen durch den Auftrag­geber steht uns das Mit­eigen­tum an der neuen Sache zu im Ver­hältnis des Rechnungs­wertes der Vor­bevhalts­ge­gen­stände zum Wert der übrigen Gegen­stände.

8. Eigentums- und Urheberrecht

An Kosten­an­schlägen, Ent­würfen, Zeichnungen und Be­rech­nungen be­halten wir uns unser Eigen­tums- und Ur­heber­recht vor. Sie dürfen ohne unsere Zu­stimmung weder genutzt, ver­viel­fältigt noch dritten Personen zu­gänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nicht­er­teilung des Auf­trages un­ver­züglich zurück­zu­geben.

9. Streitbeilegung

Wir sind weder bereit noch zur Teilnahme an Streit­bei­legungs­ver­fahren vor einer Ver­braucher­schlichtungs­stelle ver­pflichtet.

10. Gerichtsstand

Sind beide Ver­trags­parteien Kauf­leute, so ist aus­schließ­licher Gerichts­stand der Geschäfts­sitz unseres Unternehmens.

11. Datenschutz

Die personen­be­zogenen Daten unserer Kunden werden von uns zwecks Erfüllung unserer eigenen vor­ver­traglichen und ver­traglichen Pflichten sowie zur Vertrags­durch­führung in Form von Namen, Adresse und Kommu­ni­kations­daten des Geschäfts- bzw. Wohn­sitzes maschinen­lesbar gespeichert. Diese Daten­er­hebung und Daten­ver­ar­beitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Wir sichern zu, diese Daten aus­schließ­lich zu eigenen Zwecken zu speichern. Ins­be­sondere werden sie in keiner Weise an un­be­rech­tigte Dritte zu gewerb­lichen Zwecken über­mittelt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Ver­ar­beitung nicht mehr erforderlich sind. Personen, deren Daten wir auf diese Weise erhoben und ver­arbeitet haben, sind berechtigt, bei uns Aus­kunft darüber zu ver­langen, welche sie betref­fenden Daten bei uns gespeichert sind. Bei Unrichtigkeit der erfassten Daten können diese Personen von uns die Berichtigung, bei unzu­lässiger Daten­speicherung die Löschung der Daten ver­langen. Auch steht ihnen ein Beschwer­de­recht bei der für den Daten­schutz zustän­digen Aufsichts­be­hörde zu.

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